Privates Krankenpflegeteam
Gatzke & Reinicke

Grundpflege

Unser Leistungsspektrum richtet sich unter anderem an Personen mit einem erhöhten Pflegebedarf. Unter Pflegebedürftigkeit versteht man den Hilfebedarf im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für mindestens sechs Monate.


Um die Pflegebedürftigkeit beurteilen zu können, wird die betroffene Person vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet. Entsprechend dem Pflegebedarf werden die Pflegebedürftigen einer von 3 Pflegestufen zugeordnet, 2017 einem von fünf Pflegegraden. Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen.


Wir beraten Sie gerne und unterstützen sie bei der Beantragung einer Pflegestufe!



„Pflegestufe 0“ – 231 € monatlich

Diese richtet sich an Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, welche zwar einen Hilfebedarf in der Grundpflege und in der hauswirtschaftlichen Versorgung haben, jedoch die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 nicht erfüllen.




Pflegestufe 1 – Erhebliche Pflegebedürftigkeit – mind. 468 € max. 689 €

Diese richtet sich an Personen, die täglich mindestens einmal einen erforderlichen Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege haben. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.



Pflegestufe 2 – Schwerpflegebedürftigkeit – mind. 1144 € max. 1298 €

Diese richtet sich an Personen, die täglich mindestens dreimal zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf bei der Grundpflege haben. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen.



Pflegestufe 3 – Schwerstpflegebedürftigkeit – 1612 €

Diese richtet sich an Personen, die rund um die Uhr (Tag und Nacht) einen erforderlichen Hilfebedarf haben. Zusätzlich wird mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen.