Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
Unter Verhinderungspflege versteht man eine notwendige Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub oder einer Erkrankung die pflegebedürftige Person nicht pflegen kann.
Dieser Anspruch besteht für maximal 6 Wochen im Jahr. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.
Verhinderungspflege kann erstmalig beantragt werden, nachdem die private Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung versorgt hat.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Verhinderungspflege und kümmern uns um die entsprechenden Formalitäten.